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Öffentliche Liste Privatinsolvenzen

Öffentliche Liste Privatinsolvenzen. Insolvent ist jemand, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger nicht erfüllen kann. Einfach ausgedrückt, bezeichnet Insolvenz die Situation der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. 

In Deutschland gibt es zwei Verfahrensarten – die Privat- oder auch Verbraucherinsolvenz sowie das Regelinsolvenzverfahren. Mit einem Insolvenzverfahren sollen die Schulden geregelt abgewickelt werden, um dem Schuldner einen Neuanfang zu ermöglichen. Außerdem gewährt eine  Privatinsolvenz dem Schuldner gemäß § 89 Abs. 1 InsO für die komplette Dauer des Insolvenzverfahrens Schutz vor Zwangsvollstreckungen .

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Öffentliche Liste Privatinsolvenzen

Zwei unterschiedliche Insolvenzverfahren und warum eine öffentliche Liste der Privatinsolvenzen sinnvoll ist

Ein Privatinsolvenzverfahren unterscheidet sich vom Regelinsolvenzverfahren, indem es nur von privaten Personen und nicht von selbstständig tätigen Personen durchlaufen werden kann. Ein Schuldner kann allerdings erst das Verfahren beantragen, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den jeweiligen Gläubigern gescheitert ist.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler durchlaufen die Regelinsolvenz, welche im Gegensatz zur Privatinsolvenz nicht  von einem außergerichtlichen Einigungsversuch abhängig ist. Es gibt für das Verfahren nur zwei mögliche Ausgänge bzw. Ergebnisse:  Eine Liquidation oder eine Sanierung des Unternehmens.

Schuldner können durch eine Restschuldbefreiung von den noch ausstehenden restlichen Schulden befreit unter gewissen strengen Voraussetzungen befreit werden.

  • Seit dem 01.10.2020 sieht das deutsche „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldverfahrens“ für Privatinsolvenzen eine Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren vor.

Insolvenzverfahren ab dem 17.12.2020 und vor dem 1.10.2020 werden monatsweise verkürzt. Wer wiederholt eine Restschuldbefreiung beantragen möchte, muss eine elfjährige Sperrfrist (bisher zehn Jahre) einhalten und bei Wiederholung eines Insolvenzverfahrens beträgt die Dauer dann fünf Jahre statt nur drei.

Öffentliche Liste Privatinsolvenzen

 

Öffentliche Liste Privatinsolvenzen

 

Öffentliche Liste von Privatinsolvenzen

Warum ist eine Liste mit Bekanntgabe der privaten Insolvenzen sinnvoll? Zwar ist eine Insolvenzbekanntmachung für einen Schuldner sehr belastend, aber sie ist für Gläubiger und andere Beteiligte interessant. Denn sie erfahren dadurch von dem Insolvenzverfahren und können beim zuständigen Insolvenzverwalter ihre Forderungen anmelden. 

Wo kann eine öffentliche Liste der Privatinsolvenzen eingesehen werden?


Alle deutschen Insolvenzgerichte stellen gemäß Insolvenzordnung eine öffentliche Liste der Privatinsolvenzen im Internet auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de zur Verfügung. Die Suche unterscheidet sich nach dem Zeitpunkt der Eröffnung eines Verfahrens und ist nur für reine Verbraucherinsolvenzen gedacht. 

Da zum 30.06.2021 Änderungen der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsBekV) in Kraft getreten sind und das System nun an das europäische Justizportal angebunden wird, ist die Webseite übergangsweise in zwei Bereiche aufteilt: Es sind zum einen alle Verfahren zu finden, die nach dem 01.01.2018 eröffnet worden sind und zum anderen können Verfahren eingesehen werden, die bis zum 31.12.2017 bei Gericht geführt wurden oder ein Aktenzeichen aus 2017 haben.

WICHTIG – Die Insolvenzbekanntmachungen bzw. eine öffentliche Liste der Privatinsolvenzen ist grundsätzlich nach dem dritten Veröffentlichungstag nur innerhalb der ersten zwei Wochen für jeden abrufbar. Wer wissen möchte, für welche Person ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, muss in dieser Zeit keine kostenpflichtige Anfrage stellen. 

Danach ist aus Schuldnerschutzgründen ein Abruf nur noch möglich, wenn man den Sitz des jeweiligen Insolvenzgerichts sowie mindestens eine der folgenden Angaben nennt:

  • Name des Schuldners
  • Name der insolventen Firma
  • Wohnsitz des Schuldners

Nach § 3 Abs. 1 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren (InsBekV) im Internet, werden die Daten eines Insolvenzverfahrens spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Einstellung des Insolvenzverfahrens oder nach Aufhebung, gelöscht. 

Öffentliche Liste Privatinsolvenzen