Firmen­insolvenz

Die Firmeninsolvenz (oder Regelinsolvenz) kommt immer dann in Frage wenn bei:

  • Unternehmen (GmbH, AG, eG, Verein, KG, OHG, GbR)
  • Selbstständigen
  • ehemals Selbstständigen (ab 20 Gläubiger oder bestehende Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen)
  • Freiberuflern

ein Insolvenzgrund vorliegt.

Insolvenzgründe einer Firmeninsolvenz sind:

  • drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Liegt bei Ihnen einer dieser Gründe vor? Sprechen Sie mit uns – wir finden Lösungen.
Ein Verfahren für eine Firmeninsolvenz ist nicht gleichbedeutend mit der Aufgabe ihres Unternehmens und dem Verlust aller Güter!

Achtung: Häufig sehen sich die verantwortlichen Personen (Firmeninhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter etc.) auch strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.), bzw. müssen solche befürchten. Dies muss in die Beratung unbedingt mit einbezogen werden!

Gern informieren wir Sie genau wie das Verfahren der Firmeninsolvenz abläuft, wo Gefahren lauern und was zu beachten ist.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch!

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