Firmen­insolvenz

Die Firmeninsolvenz (oder Regelinsolvenz) kommt immer dann in Frage wenn bei:

  • Unternehmen (GmbH, AG, eG, Verein, KG, OHG, GbR)
  • Selbstständigen
  • ehemals Selbstständigen (ab 20 Gläubiger oder bestehende Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen)
  • Freiberuflern

ein Insolvenzgrund vorliegt.

Insolvenzgründe einer Firmeninsolvenz sind:

  • drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Achtung: Häufig sehen sich die verantwortlichen Personen (Firmeninhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter etc.) auch strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.), bzw. müssen solche befürchten. Dies muss in die Beratung unbedingt mit einbezogen werden!

Immer wieder kommt es in Deutschland vor, dass ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gerät. Zu viele Gläubiger, die auf eine Forderung bestehen, lassen oft nur wenig Spielraum, um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu vermeiden.

Generell gilt es, bei einer drohenden Firmeninsolvenz schnell zu handeln. In unserer Kanzlei sind wir auf Insolvenzen spezialisiert und helfen Ihnen, Lösungen zu finden. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei einer Insolvenz als Arbeitnehmer.

Wann kommt eine Firmeninsolvenz in Betracht?

Jedes Unternehmen, welches nicht mehr zahlungsfähig ist, ist verpflichtet, die Insolvenz anzumelden. Die Firmeninsolvenz, die auch als Regelinsolvenz bezeichnet wird, kommt in Betracht, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt.

Mögliche Insolvenzgründe einer Firmeninsolvenz

Liegt bei Ihnen einer dieser Gründe vor? Sprechen Sie mit uns – wir finden Lösungen.
Ein Verfahren für eine Firmeninsolvenz ist nicht gleichbedeutend mit der Aufgabe ihres Unternehmens und dem Verlust aller Güter!

Wer kann eine Firmeninsolvenz beantragen?

Die Firmeninsolvenz (oder Regelinsolvenz) kommt immer dann infrage, wenn es sich um eine der folgenden Gruppen handelt:

  • Unternehmen (GmbH, AG, eG, Verein, KG, OHG, GbR)
  • Selbstständige
  • ehemals Selbstständige (ab 20 Gläubiger oder bestehende Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen)
  • Freiberufler

Als Geschäftsführer einer GmbH, Firmeninhaber oder Gesellschafter sind Sie bei einer Insolvenz nicht nur antragsberechtigt, sondern auch verpflichtet, den Antrag zu stellen.

Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen aufgrund einer Insolvenzverschleppung, des Bankrotts oder auch der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Achtung: Auch Gläubiger haben das Recht, das Insolvenzverfahren zu beantragen.

Wie läuft eine Firmeninsolvenz ab?

Als Erstes müssen Sie einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Wird dieser angenommen, erfolgt die Begutachtung durch einen Insolvenzverwalter.

Danach folgen ein Berichts- und ein Abstimmungstermin, um Pläne zur Lage und der Sanierung zu besprechen und zu beschließen. Meist nimmt die Prüfung etwa 3 Monate, je nach Komplexität auch mehr Zeit in Anspruch.

Das Regelverfahren selbst dauert zwischen 3 und 6 Jahren. Es kann jedoch auch zu einem direkten Verkauf des Unternehmens kommen. Die Restschuldbefreiung beendet das Verfahren.

Natürliche Personen (Selbstständige und Freiberufler) müssen in dieser Zeit eine Wohlverhaltensphase durchlaufen. Nur so ist es möglich, dass nach Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Schulden verbleiben.

Gern informieren wir Sie, wie das Verfahren der Firmeninsolvenz abläuft, wo Gefahren lauern und was zu beachten ist. Vereinbaren Sie am besten direkt ein kostenfreies Erstgespräch in unserer Kanzlei!

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