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Insolvenzverfahren Dauer: Wie lange dauert das Insolvenzverfahren? Wurde es auf drei Jahre verkürzt?

Eine Insolvenz bedeutet nichts anderes, als dass man zahlungsunfähig ist und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Insolvenzverfahren Dauer. Wer als Privatperson überschuldet ist, kann ein Privat- bzw. ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, das der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger dient.

Für Firmen und Unternehmen (wie auch für eine GmbH oder eine AG)  gilt das Regelinsolvenzverfahren.

Die Dauer eines Insolvenzverfahren für Privatpersonen kann drei, fünf oder sechs Jahre betragen. Im Anschluss erfolgt die sogenannte Restschuldbefreiung und der Betroffene ist die Schulden los.

  • Wer als Schuldner ab dem 1. Oktober 2020 eine Insolvenz beantragt hat, kann bereits nach drei Jahren in die Restschuldbefreiung gelangen.

Ziel einer Insolvenz ist es, zu ermöglichen, dass ein Betroffener mit hohen Schulden nach einer gewissen Zeit einen finanziellen Neuanfang starten kann. Ein Insolvenzverwalter erhält im Verfahren den Zugriff auf das pfändbare Einkommen sowie auf das Vermögen. Dieses wird dann an die Gläubiger ausgezahlt, um wenigstens einen Teil der Geldforderungen auszugleichen.

Das Insolvenzverfahren und seine Dauer beinhaltet eine Wohlverhaltensphase, die der Schuldner streng einhalten muss. Hierzu gehört unter anderen, dass keine neuen Schulden gemacht werden dürfen. Bei Erfolg des Insolvenzverfahrens kommt es zur Restschuldbefreiung – der Betroffene ist danach schuldenfrei.

 

Fakten über die Dauer eines Insolvenzverfahren Dauer

Der Gesetzgeber hat gemäß der EU-Richtlinie zur „Restrukturierung und Insolvenz“ eine neue dreijährige Dauer eines Insolvenzverfahrens umgesetzt. Folgende neue Regelungen gelten nun für das deutsche „Gesetz zur Verkürzung des Restschuld Verfahrens“:

  • Ab dem 1.10.2020 beträgt die Dauer in einem einem Insolvenzverfahren für die Restschuldbefreiung nur noch drei Jahre.
  • Bei Insolvenzverfahren ab dem 17.12.2020 und vor dem 1.10.2020 werden die Verfahren monatsweise verkürzt.
  • Wer wiederholt ein Restschuldbefreiungsverfahren beantragt, muss mit einer 11-jährigen Sperre (statt bisher 10 Jahre) rechnen. Das Wiederholungs Verfahren dauert statt drei Jahre dann fünf Jahre.

 

Wie ein Insolvenzverfahren abläuft

Insolvenzverfahren Dauer. Ein Insolvenzverfahren folgt einem exakten Ablaufplan, der vor einer Restschuldbefreiung strikt vorgegeben ist: 

Zuerst ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgegeben sowie die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes. Sollte der Einigungsversuch scheitern, dann benötigt man eine Bescheinigung. 

Die Privatinsolvenz sowie ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren werden beim zuständigen örtlichen Insolvenzgericht beantragt. Wenn die Gläubiger das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ablehnen, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet.

Während der Dauer des Insolvenzverfahrens mit Wohlverhaltensperiode verwaltet der Insolvenz Treuhänder das Vermögen und Einkommen des Schuldners. Ab jetzt dauert die Wohlverhaltensperiode drei, fünf oder sechs Jahre und der Schuldner muss während dieser Dauer strenge Regeln bis zu Restschuldbefreiung befolgen. 

  • Nicht nur der Schuldner kann einen Insolvenzantrag stellen, sondern auch der Gläubiger (§ 14 InsO).

Der außergerichtliche Einigungsversuch 

Wie bereits erwähnt, muss vor Beginn des eigentlichen Insolvenzverfahrens der außergerichtliche Einigungsversuch in die Wege geleitet werden. 

  • Betroffene sollten sich diesbezüglich an unsere Kanzleien in Halle oder in Crimmitschau wenden.

Denn nur wir Anwälte sind für eine Bescheinigung befugt, die darüber Auskunft gibt, dass ein Einigungsversuch nicht erfolgreich war. Denn der Schuldner war verpflichtet, mit einem konkreten Abzahlungsplan eine Schuldenregulierung anzubieten.

Der Plan muss genaue Daten enthalten, in welchem Umfang und wie die vorhandenen Schulden abgezahlt werden sollen. Grundlage hierfür ist eine detaillierte Dokumentation der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners.

Sobald alle Gläubiger diesem Plan zustimmen, muss keine Insolvenz beantragt werden. Lehnt allerdings nur ein einziger Gläubiger den Abzahlungsplan ab, ist der Einigungsversuch gescheitert, was dann das Insolvenzverfahren und seine gesetzliche Dauer zur Folge hat.