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Keine Angst vor einer drohenden Firmeninsolvenz

Firmeninsolvenz. Auch Unternehmen können in eine finanzielle Schieflage geraten. Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder vorhandene Zahlungsunfähigkeit sind Gründe, um über das Anmelden eines Insolvenzverfahrens nachzudenken.

Niemand sollte den Weg scheuen, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden.

Im besten Fall sogar direkt an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Es ist ein Fehler, seine Augen zu verschließen. Bei einer Einzelfallbetrachtung durch einen erfahrenen Berater eröffnen sich in den allermeisten Fällen gangbare Wege. Oft kann sogar eine Insolvenz abgewendet werden, wenn die Bereitschaft besteht, Hilfe anzunehmen und offen über die Problematik zu sprechen.

Aber selbst wenn es zu einem Insolvenzantragsverfahren kommen sollte, ist dieses nicht gleichbedeutend damit, dass das Unternehmen ab sofort handlungsunfähig sei oder es zu einer Zerschlagung kommen muss. Erst einmal muss alles gesichtet werden und kein Unternehmer – egal ob Kleinunternehmer oder Geschäftsführer eines Großkonzerns – sollte diese Hilfestellung ablehnen.

 

Sanierung auch bei großen finanziellen Problemen

Der erste Schritt ist die Eröffnung eines Insolvenzantragsverfahrens, damit alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und auch die Beratungsleistungen übernommen werden. Ein fachkundiger Anwalt wird die Geschäftsunterlagen anschauen und es werden Gespräche geführt. Meistens ergibt sich daraus schon eine erste Einschätzung, weshalb überhaupt eine Schieflage entstehen konnte. Weiter geht es mit einer Bestandsaufnahme aller Vermögensgüter und aller bestehenden Forderungen. In der Regel werden zwei verschiedene Gutachten erstellt. Eines unter den Gesichtspunkten der Zerschlagung und eines unter den Gesichtspunkten der Betriebsfortführung (going concern). Ist dieses geschehen, wird der vorläufige Insolvenzverwalter mit seinem Mandanten zusammen entscheiden, wohin der Weg führen kann. Es werden zum Beispiel Sanierungskonzepte erstellt, mit den Gläubigern verhandelt und vieles andere mehr.

Die Zerschlagung eines Unternehmens ist nie die erste Wahl, sondern es ist die Betriebsfortführung. Der Grund ist einfach: Bei einer Zerschlagung bringen zum Beispiel Gebrauchtmaschinen nur ein Minimum des eigentlichen Wertes ein und die Gläubiger werden nur minimal befriedigt. Ist das Unternehmen sanierungsfähig und bleibt bestehen, haben die Gläubiger letztendlich erheblich mehr davon. Dass es ein steiniger Weg sein kann, steht zweifelsfrei fest. Aber es ist ein Weg, der sich für diejenigen lohnt, die mit Leib und Seele hinter ihrem Unternehmen stehen. Erst wenn tatsächlich alle Mittel ausgeschöpft sind und keinerlei Möglichkeit einer Sanierung bestehen sollte, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Der erste und wichtigste Schritt: Beratung zulassen und diese annehmen

Die Regelinsolvenz lässt sich nicht in wenigen Worten erklären, da viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich gilt: Keine Angst, kein Schamgefühl und keine Scheu, sondern sich vertrauensvoll an einen Fachmann wenden. Eine drohende Insolvenz bedeutet noch lange nicht das Aus.

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