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Warum ein Insolvenzplan für Unternehmen sinnvoll ist

Eine drohende oder bestehende Überschuldung ist ohne Frage eine starke Belastung für jeden Menschen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie als natürliche oder juristische Person Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. 

Dennoch gibt es auch in einer finanziellen Notlage wie einer Zahlungsunfähigkeit gangbare Lösungen. Für Unternehmen ist eine davon das Erstellen eines Insolvenzplans. Dieser ist, nach deutschem Recht, ein Sanierungsplan, in dem Teilzahlungen mit den Gläubigern vereinbart werden können. Das soll den Fortbestand einer Firma sichern und Ihnen dabei helfen, schneller Schulden zu tilgen. 

Wer erstellt den Insolvenzplan?

Wer erstellt den Insolvenzplan?

Zwei Parteien dürfen nach § 218 Abs. 1 InsO einen Insolvenzplan bei Gericht vorlegen. Das sind der Insolvenzverwalter und der Schuldner. 

Daneben kann die Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter mit der Erstellung des Plans beauftragen. Geregelt ist das in § 218 Abs. 2 InsO. Dieser Insolvenzplan inklusive Anlagen und Stellungnahme wird gemäß § 234 InsO in der Geschäftsstelle der Beteiligten zur Einsichtnahme ausgelegt. (juraforum.de

Wichtig zu wissen ist, dass ein Insolvenzplan mit hohen Erfolgsaussichten einer ausführlichen Vorbereitung bedarf. Laien im Insolvenzrecht sollten sich mit Blick auf die Tragweite ihrer finanziellen Notlage in jedem Fall an eine spezialisierte Kanzlei wie uns wenden. 

Die Kosten für einen Anwalt bei Insolvenz sind gerade aufgrund der Komplexität der Auseinandersetzungen nicht zu vernachlässigen.

Wie lange dauert ein Insolvenzplanverfahren?

Meist dauert ein Insolvenzplanverfahren zwischen vier und zwölf Monaten. Nach dieser Zeitspanne ist der Antragsteller in der Regel schuldenfrei. Um diesen Status zu erreichen, muss jedoch eine umfassende Vorbereitung seitens des Schuldners erfolgen. Das ist bereits aus den Bereichen Erbschaft und Insolvenz sowie Eigenheim und Insolvenz bekannt. 

Die vorbereitende Phase für einen Insolvenzplan umfasst circa sechs Wochen. Ungefähr fünf Wochen nach Stellung des Eröffnungsantrags erfolgt die Aufnahme des Insolvenzplanverfahrens durch das zuständige Gericht. Rechnen Sie diese Zeitspannen zusammen, ergibt sich eine Dauer von rund einem Jahr. 

Selbstverständlich handelt es sich hierbei lediglich um einen Richtwert. Da jeder Insolvenzfall einzigartige Herausforderungen mit sich bringt, variiert die Zeitspanne bis zur erfolgreichen Sanierung eines Unternehmens.  

Was beinhaltet ein Insolvenzplan?

Was beinhaltet ein Insolvenzplan?

Der Insolvenzplan ist in den Paragrafen 217 bis 269 InsO geregelt. Er muss zwingend aus drei Teilen bestehen. Das sind 

  • der darstellende Teil,
  • ein gestaltender Teil
  • und die Anlagen. 

Im darstellenden Teil werden sämtliche Beteiligten über den Schuldner und das Insolvenzverfahren informiert. Auch die Umsetzung des Plans sowie die damit verbundenen Folgen für die Gläubiger werden darin geschildert. Lesen Sie hierzu auch: § 220 InsO – Darstellender Teil – dejure.org

Der gestaltende Teil legt fest, wie in die Rechte der Beteiligten aufgrund der Zahlungsunfähigkeit eingegriffen wird. Stimmen die Gläubiger zu, treten die festgelegten Regelungen des darstellenden Teils des Insolvenzplans in Kraft. Das erfolgt gemäß § 254 Abs. 1 InsO. (juraforum.de)

Was passiert, wenn dem Insolvenzplan nicht zugestimmt wird?

Sollte die Gruppe der Gläubiger die Planinsolvenz mit Insolvenzplan ablehnen, ist der Versuch der Restschuldbefreiung dennoch nicht gescheitert. Das liegt an den Vorgaben des Gesetzgebers. So lautet ein Urteil des BGH vom 25.06.2012, IX ZR 199/14 etwa, dass selbst ein freiwilliger Verzicht auf eine Restschuldbefreiung vonseiten des Schuldners nicht möglich ist. 

Was ist ein Eigenverwaltungsverfahren?

Insolvente Unternehmen, wie unter Justizportal – Insolvenzbekanntmachungen aufgeführt, können ihre Sanierung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Eigenregie gestalten. Hierfür dürfen sie vom Eigenverwaltungsverfahren Gebrauch machen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. 

Strebt eine zahlungsunfähige Firma dieses Verfahren an, profitiert sie von zwei großen Vorteilen: Einerseits vereinfacht die Eigenverwaltung das Insolvenzverfahren. Andererseits wird die Insolvenz verkürzt, was ebenfalls die Kosten senkt. Für einen insolventen Arbeitnehmer ist dieses Verfahren nicht verfügbar. 

Zugleich muss im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens auf einen Insolvenzverwalter verzichtet werden. Das Unternehmen als Schuldner benötigt außerdem ein umfassendes Sanierungskonzept als unverzichtbarer Bestandteil für ein erfolgreiches Eigenverwaltungsverfahren. 

Wir beraten Sie zu diesem Thema vollumfänglich. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Die Erstberatung ist kostenlos.

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