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Ist die Energiepreispauschale pfändbar?

Energiepreispauschale-pfaendbar

Ist die Energiepreispauschale pfändbar? Über einen Bonus in Höhe von 300 Euro freuen sich 2022 viele Menschen.

Doch ist die Energiepreispauschale eigentlich pfändbar?  

Unglücklicherweise wurde es versäumt, die Pfändbarkeit der Energiepreispauschale bei einer bestehenden Kontopfändung gesetzlich klar zu regeln.

Somit könnte die Energiepauschale im Rahmen dieser Maßnahme pfändbar sein. 

Da es hierzu aber noch keine verbindlichen Aussagen vonseiten der Regierung gibt, bleibt eine rechtliche Klarstellung abzuwarten. Beachten Sie jedoch: 

Es ist eventuell möglich, dass die EPP einem Pfändungsschutz nach § 765a ZPO unterliegt.

Im Gegensatz zur Kontopfändung gibt es im Kontext der Lohnpfändung bereits verbindliche Regierungsaussagen zur Pfändbarkeit der Energiepreispauschale. So teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass sie nicht berücksichtigt wird. 

Anspruchsberechtigung: Wer bekommt 300 Euro Energiepauschale?

Energiepreispauschale pfändbar – Für den Erhalt der Energiepreispauschale über den Arbeitgeber ist keine Antragstellung nötig. Sie wird für alle zum 01. September 2022 einkommensteuerpflichtig Beschäftigten und pauschal besteuerten Minijobber gemeinsam mit dem Lohn ausbezahlt. 

Hieraus ergibt sich, dass nicht jeder Bürger Anspruch auf die Pauschale hat. Das schließt Personen ein, die nicht erwerbstätig sind. Auch 

  • Studenten,
  • Auszubildende oder 
  • Bezieher von Kranken- oder Elterngeld 

erhalten keine 300 Euro Energiepreispauschale.

Rentner und Pensionäre bekommen die EPP außerdem erst ab dem 01. Dezember 2022 überwiesen. Selbstständige müssen ihre Einkommenssteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 herabsetzen, um von der Energiepreispauschale zu profitieren. 

Energiepreispauschale-pfaendbar-definition

Energiepreispauschale-Pfaendbar-Definition 2022/2023

Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt? 

Energiepreispauschale pfändbar – Ab 01. September 2022 wird die Energiepauschale gemeinsam mit dem Gehalt auf das beim Arbeitgeber angegebene Konto überwiesen. Es kann jedoch sein, dass die 300 Euro erst ab dem 10. Oktober auf dem Gehaltskonto eingehen. 

Ist das bei Ihnen der Fall, arbeiten Sie höchstwahrscheinlich bei einem Unternehmen mit einer kleinen Belegschaft: 

Firmen, die weniger als 5.000 Euro Lohnsteuer im Jahr vorauszahlen, geben ihre Lohnsteuervoranmeldung nur einmal im Quartal ab. Entsprechend verzögert sich die Auszahlung der Energiepreispauschale. 

Sie arbeiten für einen Kleinunternehmer, der weniger als 1.080 Euro Lohnsteuer vorauszahlt? Dann müssen Sie Ihre Energiepreispauschale über die Steuererklärung für 2022 einfordern.

Ist ein Corona-Bonus pfändbar?

Ob die Energiepreispauschale pfändbar ist, lässt sich nur bedingt beantworten. Mehr Klarheit gibt es bei Corona-Boni.

So wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass ein Corona-Bonus nicht gepfändet werden kann. Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Prämien zum Ausgleich für pandemiebedingte Belastungen aus, werden diese nicht Teil der Insolvenzmasse.

Hierfür müssen jedoch zwei Bedingungen gegeben sein: 

  • Der Corona-Bonus wird vom Arbeitgeber freiwillig gewährt.
  • Die Summe muss sich in einem üblichen Rahmen bewegen. 

Erfüllt Ihre Prämie beide Voraussetzungen, stellt sie eine vor Gläubigern geschützte Erschwerniszulage dar. Wegen Corona ist die Insolvenzdauer generell auf 3 Jahre verkürzt worden. Die bis zur Reform im Oktober 2020 geltende Mindestquote für 3 Jahre in Höhe von 35 % ist nicht mehr einzuhalten.  

Energiepreispauschale-Pfaendbar-Anwalt

Die Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung 

Energiepreispauschale pfändbar – Laut Bundesfinanzministerium und dessen FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ sollte mit Blick auf die Energiepreispauschale im Jahr 2022 eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob ein Anspruch besteht. 

Haben Sie als Arbeitnehmer Ihre Pauschale noch nicht erhalten, erhalten Sie Ihre 300 Euro anhand Ihrer Angaben in der Steuererklärung ausbezahlt. Hierfür müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag stellen. Neben der Einkommenssteuer wird in Ihrem Steuerbescheid auch das EPP festgesetzt. 

Übrigens: Absolvieren Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder vergleichbare Dienste, erhalten Sie Ihre Energiepreispauschale nicht über Ihren Arbeitgeber. Diese können Sie ausschließlich über den Weg der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.