Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu zahlreichen Insolvenzen. Eine bilanzielle Überschuldung rüttelt stets am Selbstwertgefühl, wird allerdings häufig durch Faktoren beeinflusst, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen.
Wichtig ist es in jedem Fall, schnell zu handeln, um nicht in eine Schuldenfalle zu geraten oder gar eine Straftat, wie die Insolvenzverschleppung, zu begehen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Formen der Überschuldung und die Folgen. Ihr Experte für Firmeninsolvenz steht dabei stets an Ihrer Seite.
Bilanzielle und wirtschaftliche Verschuldung – der Unterschied
Die Überschuldung beschreibt einen Zustand, in dem mehr Ausgaben als Einnahmen erfolgen, sodass es nicht mehr möglich ist, die Schulden zu begleichen.
Im Gesellschaftsrecht wird zwischen den folgenden beiden Formen der Überschuldung unterschieden:
- Bilanzielle Überschuldung: Sind die Verbindlichkeiten eines Unternehmens höher als das bilanzielle Vermögen, ist dies ein Fall von bilanzieller Überschuldung. Es liegt eine Unterbilanz vor. Diese Form der Überschuldung kann von kurzer Dauer sein. In vielen Fällen ist es möglich, das Unternehmen weiterzuführen.
- Wirtschaftliche Überschuldung: Die wirtschaftliche Überschuldung tritt dann ein, wenn die Schulden höher sind als die gesamten Vermögenswerte. Selbst bei einer Veräußerung aller Firmenanteile ist es demnach nicht möglich, alle Gläubiger zu befriedigen.
Die wirtschaftliche Überschuldung stellt einen Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren dar. Eine positive Prognose bei einer rein bilanziellen Überschuldung muss indes nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen.
Tipp: Für Firmen besteht die Möglichkeit einer Unternehmenssanierung unter Insolvenzschutz.
Überschuldung vermeiden – Schuldenfalle umgehen
Eine Überschuldung führt dazu, dass Ihre Handlungsoptionen stark eingeschränkt werden. Im schlimmsten Fall bleibt Ihnen nicht mehr, als das Insolvenzverfahren einzuleiten. Es gibt jedoch verschiedene Maßnahmen, um eine Überschuldung zu verhindern:
- Neues Kapital einbringen: Sie können das Stammkapital erhöhen. Auch neue Gesellschafter helfen möglicherweise bei der Sanierung.
- Kapitalerhöhung: Aktiengesellschaften nutzen diesen Weg, um neue Investitionen tätigen zu können, ohne in eine Schuldenfalle zu geraten.
- Forderungsverzicht: Absprachen mit anderen Unternehmen sind immer dann zielführend, wenn ein Interesse an einer langfristigen Partnerschaft besteht.
- Rangrücktritt: Die Forderung eines Gläubigers wird nachrangig bedient und führt somit nicht mehr zu einer Überschuldung.
Bei Fragen zu diesen und weiteren Möglichkeiten, eine Überschuldung zu vermeiden, lohnt es sich, bereits frühzeitig Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt auf dem Gebiet der Unternehmenssanierung aufzunehmen.
Welche Rechte haben überschuldete Unternehmen?
Bei einer GmbH, einer AG und weiteren Gesellschaftsformen besteht die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Aufgabe obliegt der Geschäftsführung. Allerdings ist es auch möglich, dass das Insolvenzverfahren aufgrund eines Fremdantrags eines Gläubigers eingeleitet wird.
Wird die Überschuldung festgestellt, müssen die aktuell bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verteilung der Insolvenzmasse unter den Gläubigern.
Achtung: Auf die gesetzliche Frist der Verjährung von Schulden gem. § 195 BGB sollten Sie sich nicht verlassen, denn kaum ein Unternehmen wird so lange untätig bleiben.
Folgen und Lösung einer Überschuldung
Eine Überschuldung ist nicht automatisch mit einer Zahlungsunfähigkeit gleichzusetzen. Sie betrifft lediglich den aktuell bestehenden Status der Liquidität. Aus der Überschuldung folgt jedoch in den meisten Fällen die Zahlungsunfähigkeit.
Im besten Fall nutzen Sie die Möglichkeit, sich frühzeitig mit einem Experten für Firmeninsolvenzen in Verbindung zu setzen, um die eigenen Perspektiven zu beleuchten.