Pfändungsrechner

Pfändungsfreibetrag P-Konto

Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner um zu erfahren, wieviel ihres Einkommens pfändbar ist.

Die Berechnungsgrundlage bildet die Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO, gültig vom 01.07.2013 bis 30.06.2015

Hinweise

Pfändungsrechner und Pfändungsfreibetrag P-Konto

Zum Nettoeinkommen zählen insbesondere Gehalt, Altersrente, ALG 1 und ALG 2. Es werden nur auf Zehnerstellen abgerundete Beträge Ihres Einkommens bei der Berechnung zugrunde gelegt.

Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich zunächst nach der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen. Hierzu gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird.

Pfändungsfreibetrag P-Konto

Der Freibetrag ohne unterhaltspflichtige Personen beträgt 1.020,00 €. Über den Freibetrag können Sie beliebig verfügen, ohne Gläubigerzahlungen leisten zu müssen.

Pfändungsfreibetrag P-Konto: Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (PKonto) reicht ein entsprechender Antrag des Kontoinhabers aus. Auf dem PKonto ist dann grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1.252,64 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen geschützt. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.

Weitere Informationen zu dem Thema Pfändungsfreibetrag P-Konto erhalten Sie unter folgendem Link

1. Einleitung: Bedeutung des Pfändungsfreibetrags

Erfahren Sie, warum der Pfändungsfreibetrag eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem spielt und wie er Schuldnern hilft, ihr Existenzminimum zu sichern.

2. Definition des Pfändungsfreibetrags
Lesen Sie, was genau der Pfändungsfreibetrag ist und welche Beträge aktuell gelten:

  • Festlegung durch die Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO
  • Regelmäßige Anpassung der Freibeträge an die Lebenshaltungskosten

 

3. Berechnung des Pfändungsfreibetrags
Erfahren Sie, wie der Pfändungsfreibetrag berechnet wird:

  • Grundfreibetrag für Einzelpersonen
  • Erhöhter Freibetrag bei Unterhaltsverpflichtungen (z. B. für Ehepartner und Kinder)

Zusätzliche Freibeträge für besondere Bedürfnisse (z. B. Krankheit, Behinderung)


4. Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Lesen Sie, wie ein Pfändungsschutzkonto funktioniert und welchen Vorteil es bietet:

  • Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto
  • Automatischer Schutz des monatlichen Freibetrags vor Pfändungen
  • Möglichkeit zur Erhöhung des Freibetrags durch Vorlage entsprechender Nachweise

5. Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags

Erfahren Sie, wie Sie eine Erhöhung Ihres Pfändungsfreibetrags beantragen können:

  • Notwendige Unterlagen und Nachweise (z. B. Geburtsurkunde, Unterhaltsvereinbarungen)
  • Zuständige Stellen für den Antrag (z. B. Vollstreckungsgericht, Schuldnerberatung)
  • Tipps zur Vorbereitung und Einreichung des Antrags


6. Tipps zum Umgang mit Pfändungen
Lesen Sie unsere Tipps, wie Sie im Falle einer Pfändung richtig handeln:

  • Rechtzeitige Information und Kommunikation mit Gläubigern
  • Unterstützung durch Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Nähe
  • Nutzung rechtlicher Möglichkeiten zum Pfändungsschutz


7. Expertenberatung und Unterstützung
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zum Pfändungsfreibetrag haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen. Unsere erfahrenen Berater stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und Schuldenfreiheit zu erreichen.


Zusammenfassung:
Der Pfändungsfreibetrag ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Pfändungsschutzes. Durch die Kenntnis und Nutzung dieses Freibetrags können Schuldner sicherstellen, dass ihnen trotz Pfändungen genügend Mittel zum Leben bleiben. Ein Pfändungsschutzkonto bietet zusätzlichen Schutz und erleichtert die Verwaltung des geschützten Einkommens. Im Falle von Unterhaltsverpflichtungen oder besonderen Bedürfnissen kann der Freibetrag erhöht werden, wofür ein entsprechender Antrag notwendig ist. Professionelle Unterstützung und Beratung sind in solchen Fällen besonders wertvoll.