Pfändungsrechner

Pfändungsfreibetrag P-Konto

Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner um zu erfahren, wieviel ihres Einkommens pfändbar ist.

Die Berechnungsgrundlage bildet die Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO, gültig vom 01.07.2013 bis 30.06.2015

Hinweise

Pfändungsrechner und Pfändungsfreibetrag P-Konto

Zum Nettoeinkommen zählen insbesondere Gehalt, Altersrente, ALG 1 und ALG 2. Es werden nur auf Zehnerstellen abgerundete Beträge Ihres Einkommens bei der Berechnung zugrunde gelegt.

Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich zunächst nach der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen. Hierzu gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird.

Pfändungsfreibetrag P-Konto

Der Freibetrag ohne unterhaltspflichtige Personen beträgt 1.020,00 €. Über den Freibetrag können Sie beliebig verfügen, ohne Gläubigerzahlungen leisten zu müssen.

Pfändungsfreibetrag P-Konto: Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (PKonto) reicht ein entsprechender Antrag des Kontoinhabers aus. Auf dem PKonto ist dann grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1.252,64 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen geschützt. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.

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